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Kündigung Kfz-Versicherung

Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung?

Bei der Kündigung einer Auto-Versicherung unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung kann innerhalb der Kündigungsfrist (i.d.R. ein Monat vor Ende des Versicherungsjahres) ohne Grund gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Normalerweise entspricht ein Versicherungsjahr einem Kalenderjahr, so dass bis zum 30. November eines Jahres gekündigt werden muss.

Eine außerordentliche Kündigung der Auto-Versicherung kann aus drei Gründen erfolgen:

Erhöht sich der Versicherungsbeitrag um mehr als 25% des Erstbeitrages oder 5% des letztgezahlten Beitrages kann die Versicherung wegen Beitragerhöhung gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats schriftlich vorliegen.

Ebenso kann nach einem Schadensfall schriftlich gekündigt werden, unabhängig davon, ob die Versicherungsgesellschaft den Schaden zu vollen Teilen reguliert hat. Bitte beachten Sie, dass sofort nach der Kündigung kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Beim Fahrzeugverkauf muss die Versicherung nicht gekündigt werden. Mit der Fahrzeugabmeldung geschieht dies automatisch.

Die Kündigung der Kfz-Versicherung sollte in schriftlicher Form per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Der Rückschein dient als Nachweis, dass der Versicherer das Kündigungsschreiben erhalten hat. Bitte kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung erst, nachdem Sie eine neue Versicherung abgeschlossen haben.

Diese Informationen wurden von uns nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten (siehe Haftungsausschluss).